HEALING ARTS
Ehrenamtlicher Verein

 Unser Ziel ist die Förderung der Kunsttherapien, die Bekanntmachung deren Wirkungsweise und deren vielfältigen Einsetzbarkeit (Kunsttherapien zur Primärprävention und Ergänzung zu gängigen Therapiemethoden). 
 Zusätzlich zu den klassischen Kunsttherapien (Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie) unterstützen wir die Entwicklung soziopädagogischer Konzepte mittels expressiver Künste.  


Wir laden alle Interessierte ein, an unseren Projekten, Workshops und Tagungen
zur Förderung der Kunsttherapien und der Expressiven Künste teilzunehmen. 

Unsere Intervisionstreffen für KunsttherapeutInnen finden regelmäßig statt und erfreuen sich großer Beliebtheit... 
Und in regelmäßigen Gruppensupervisionen pflegen wir unseren fachlichen Austausch. 

Werde Mitglied...

... und verbring ein Jahr mit Healing Arts!

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Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie; Workshops und Tagungen; vielfältiges künstlerisches Tätigsein mittels Musik, kreatives Gestalten, Malen, Theater und Tanz

... nimm KOSTENLOS bei unseren Workshops teil!

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Der jährliche Mitgliedsbeitrag beträgt 60,00 €

Hilf uns und spende an Healing Arts!* 

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Dein Beitrag kommt deinem Nächsten Zugute!

*(Liberale Spenden zugunsten von nicht-kommerziellen Körperschaften des Dritten Sektors sind von der "IRPEF-Steuer" zu 35% absetzbar (Art. 83 Abs. 1 des Kodex des Dritten Sektors).

Hilf uns und widme uns deine 5 Promille. 

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Widme die 5 Promille deiner Einkommenssteuer dem Verein "Healing Arts EO"

wie geht das?


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füll das Formular VOLLSTÄNDIG aus
schick es uns per Email an [email protected]
überweise uns den jährlichen Mitgliedsbeitrag von € 60,00 
auf untenstehendes Konto.


DANKE

HEALING ARTS 
ehrenamtliche Organisation

St.Nr.: 94149290218

Sitz:
Dantestrasse 22, Bozen

Kontakt:
[email protected]
335 6892437 


Mitgliedsbeitrag:
€ 60,00.-

Bankkoordinaten:
Sparkasse – Filiale Waltherplatz
IBAN: IT68 Y060 4511 6010 0000 5009 522
BIC: CRBZIT2B001


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Der Verein HEALING ARTS EO setzt sich folgende Ziele:

·        Mit Kunst-, Musik-, Tanz- und Theatertherapie (in Folge einheitlich als Kunsttherapien bezeichnet) zur Krankheitsprävention, zur Förderung des Gesundheitserhalts und Wohlbefindens und zur Stärkung der Resilienz beitragen und das Entfaltungs- und Entwicklungspotential des Menschen fördern.

·        Die Organisation und Ausübung von künstlerisch-pädagogischen Maßnahmen und Projekten von sozialem Interesse zur Förderung der sozialen Eingliederung und Integration und zur Förderung persönlicher Entwicklungsprozesse durch Stärkung der Wahrnehmungs- und Ausdrucksfähigkeit.

·        Mit Kunsttherapien den Gesundheitszustand von Menschen mit Störungsbildern oder mit Beeinträchtigung zusätzlich und als Ergänzung zu den bereits bestehenden Maßnahmen, so Therapie- und Rehabilitationsmaßnahmen, unterstützen, Verbesserungen in Gesundheit und Wohlbefinden erwirken und Veränderungs- und Genesungsprozesse fördern.

·        Entwicklung und Förderung eines multidisziplinären Ansatzes für Gesundheitsprozesse und die Förderung des persönlichen Wohlbefindens.

·        Umsetzung von Informationsinitiativen und Öffentlichkeitsarbeit bezüglich der Kunsttherapien und deren Anerkennung.

·        Netzwerkarbeit und Organisation zur Förderung eines fachspezifischen Austauschs.

·        durch qualitative Leistung von Diensten und Produkten die Selbstheilung und Selbsterkenntnis fördern.

·        die Werte der Innovation, der Nachhaltigkeit und der Multidisziplinarität  vorantreiben.

1. Der Verein ist überparteiisch und überkonfessionell; er stützt sich bei der Umsetzung seiner institutionellen und seiner Vereinstätigkeit auf die Grundsätze der Demokratie, sozialen Teilhabe und Ehrenamtlichkeit.

2. Der Verein verfolgt ohne Gewinnabsicht zivilgesellschaftliche, solidarische, gemeinnützige Ziele, dadurch dass er ausschließlich oder hauptsächlich eine oder mehrere Tätigkeiten im allgemeinen Interesse zugunsten Dritter   ausübt.

3. Der Verein ist in den folgenden Bereichen tätig:

a)     Sozialmaßnahmen und -dienste gemäß Artikel 1, Absätze 1 und 2 des Gesetzes Nr. 328 vom 8. November 2000 in geltender Fassung sowie Maßnahmen, Dienste und Leistungen gemäß Gesetz Nr. 104 vom 5. Februar 1992 und gemäß Gesetz Nr. 112 vom 22. Juni 2016 in geltender Fassung;

b)    Gesundheitsmaßnahmen und -leistungen;

c)     soziale und gesundheitliche Leistungen gemäß Dekret des Präsidenten des Ministerrates vom 14. Februar 2001, veröffentlicht im Amtsblatt Nr. 129 vom 6. Juni 2001 in geltender Fassung;

d)    Erziehung, Unterricht und berufliche Fortbildung gemäß Gesetz Nr. 53 vom 28. März 2003 in geltender Fassung sowie kulturelle Tätigkeiten von sozialem Interesse für Bildungszwecke;

e)     wissenschaftliche Forschung von besonderem gesellschaftlichem Interesse.

f)      Soziale Landwirtschaft im Sinne von Artikel 2 des Gesetzes Nr. 1421 vom 18.8.2015 in geltender Fassung;

g)    Organisation und Ausübung von kulturellen, künstlerischen oder Freizeitaktivitäten von sozialem Interesse, einschließlich der Tätigkeiten auch im Bereich des Verlagswesens, zur Förderung und Verbreitung der Kultur und Praxis der ehrenamtlichen Tätigkeit und der Tätigkeiten von allgemeinem Interesse gemäß Art 5 GvD 117/2017.

h)    außerschulische Bildung, die auf die Prävention von Schulabbruch, Schul- und Ausbildungserfolg, Prävention von Mobbing und Bekämpfung der Bildungsarmut abzielt;

1. Zur Erreichung der oben genannten Ziele übt der Verein folgende Tätigkeiten aus:

a)     Förderung der therapeutischen Kunst; 

b)    Förderung von Techniken, Methoden, Wege und Ausdrucksweisen, die den Menschen, direkt oder indirekt, bei ihrem Entwicklungs- und Heilungsprozess unterstützen sollen;

c)     Förderung von Entwicklungs- und Heilmethoden, die dem Menschen dienlich sind;

d)    Organisation von Seminaren zur ganzheitlichen Entwicklung und Entfaltung durch Kunst;

e)     Organisation von Veranstaltungen und Begegnungen mit Vertretern  aus Kultur, Sanität und dem Bereich des Sozialen;

f)      Organisation von Seminaren, um kunsttherapeutische Formen in (bildender)Kunst,  Musik, Tanz und Theater zu thematisieren;

g)    Organisation von Gesprächsrunden, Vorträgen und Workshops, in denen es um best-practice-Beispiele geht;

h)    Organisation von Gesprächen und Vorträgen von Expert*innen der Kunsttherapien und von Workshops aus allen Kunst- und Kulturrichtungen;

i)       Organisation und Förderung von Ausbildungen und Seminaren zur Thematisierung von kunsttherapeutischen Formen in (bildender) Kunst, Musik, Tanz und Theater;

j)       Netzwerkarbeit und Organisation zur Förderung eines fachspezifischen Austauschs.

k)    jegliche andere nicht eigens in dieser Aufzählung erwähnte Tätigkeit, die auf jeden Fall mit den oben genannten Tätigkeiten verbunden ist, soweit sie im Einklang steht mit den institutionellen Zielen und zur Erreichung dieser Ziele beitragen kann.

2. Der Verein kann laut Art. 6 des Kodex des Dritten Sektors auch andere von den Tätigkeiten im allgemeinen Interesse abweichende Aktivitäten unter der Voraussetzung durchführen, dass es sich um Nebentätigkeiten handelt und sie der Hauptvereinstätigkeit dienlich sind.  Die Festlegung dieser weiteren Tätigkeiten obliegt dem Vorstand, der unter Beachtung etwaiger Beschlüsse der Mitgliederversammlung zu diesem Thema verpflichtet ist, die Kriterien und Obergrenzen einzuhalten, die für die Ausübung solcher Tätigkeiten im genannten Kodex und in den Durchführungsbestimmungen zum Kodex festgelegt sind. 

3. Der Verein kann auch öffentliche Spendensammlungen  durchführen, um die eigenen Tätigkeiten im allgemeinen Interesse zu finanzieren; dabei sind die Modalitäten, Bedingungen und Beschränkungen zu beachten, die in Art. 7 des Kodex des Dritten Sektors und in den dazugehörigen Durchführungsbestimmungen vorgesehen sind.

Hast du Fragen oder Anregungen an uns? Dann Schreib uns!

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